Sperren
Auf dieser Seite finden Sie Bilder von Anlagen aus dem Kanton Graubünden aus der Zeit des zweiten Weltkrieges.
Die Fotos der Festungskanone Bison und der Festungsminenwerfer bilden da die Ausnahme. Diese sind zudem noch klassifiziert, somit können Fragen über deren Standort nicht beantwortet werden.


































Für alle Anlagen gilt die Verordnung über den Schutz militärischer Anlagen.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_518_1/a4.html
Art. 4 Betreten, Aufnehmen und Verbreiten von Informationen
Was von aussen ohne besondere Hilfsmittel oder spezielle Vorkehren wahrgenommen werden kann, darf ohne Bewilligung aufgenommen und veröffentlicht werden; die Veröffentlichung darf jedoch keine Identifizierung des Standortes oder der Zweckbestimmung der Anlage erlauben. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Strafgesetzbuches1 über den militärischen Nachrichtendienst.
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